1. Münchner Grillschule

Grillschule

AGB

der Chili & Chill Grillschule München

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Die Chili & Chill, 1. Grillschule München, Inh. Erwin Bauer, bietet Grillevents, -Schulungen und Catering zum Thema Grillen für alle Interessentengruppen an. Unter der Anleitung von Erwin Bauer - oder Gastköchen – werden unterschiedliche Themenkurse angeboten und durchgeführt. Die Hinweise der Veranstaltungleitung und Servicemitarbeiter sind zu beachten.

Kursdauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer einer Veranstaltung zwischen 4 und 6 Stunden. Die Teilnehmerzahl der Grillkurse liegt zwischen 10 und 20 Personen. Bei Grillevents können bis zu 40 Personen teilnehmen.

Die Buchung von Leistungen / Veranstaltungen bei der Chili & Chill, 1. Grillschule München, Inh. Erwin Bauer - im folgenden "Veranstalter" genannt - erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Grillkurs / Event), die schriftlich, mündlich, telefonisch oder via Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet-Mail oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung.
  2. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben. Abweichungen muss der/die Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
  3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.

§ 3 Widerrufsrecht

  1. 1. Als Verbraucher haben Teilnehmer das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung / Kursbuchung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
       Chili & Chill 1. münchner Grillschule
       Inh. Erwin Bauer
       Hamannstr. 9
       81739 München
  2. Der Buchungspreis wird im Falle des rechtzeitigen Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kurs/Event bereits stattgefunden hat.

Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 4 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der zugegangenen Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Kurs- / Eventbeschreibung, Details und Erläuterungen.
  2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt der Veranstaltungen erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
  3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet.
    Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt.
    Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses / Veranstaltung / Event) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
  4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 5 Zahlung

Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Rücktritt des Kunden / Stornierung / Terminverschiebung

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Kurses/Events jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 31. Tag vor Beginn: 25%,
vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 75%
ab dem Tag (des Beginns): 100%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.

§ 7 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

  1. Die Gültigkeitsdauer aller Gutscheine beträgt 12 Monate ab der Ausstellung auf Grund der Entwicklung von Fleischwaren-, Fleisch-, Fisch- und Lebensmittelnpreisen. Diese Gültigkeitsdauer  kann vor Ablauf der Gültigkeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro für weitere 12 Monate verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins kann maximal 1-mal verlängert werden. Eine Gutscheinverlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
  2. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
  4. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
  5. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmebedingung erfüllt.

§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.

  1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
    a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung / Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen.
    b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Grillkurs / Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.
  2. Ein Rücktrittrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
  3. 3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
  4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers
    besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
  5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 9 Ausfall

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Grillkurs eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen. Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.

§ 10 Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
  5. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  6. Die Teilnahme an einem Grillkurs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und Ähnliches, die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kurses gefährden oder gefährden könnten, vor Beginn des Kurses mitzuteilen. Die Teilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände des Veranstalters. Der Teilnehme haftet für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn, anderen Teilnehmern gegenüber, entstanden sind. Die Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle, Verluste, und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt der Veranstalter nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 11 Datenschutz

  1. Mit der Nutzung unserer Webseiten und den darin befindlichen Angeboten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen freiwillig übermittelten persönlichen Daten von uns gespeichert und unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und benutzt werden. Grundsätzlich findet die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Bezug auf die von Ihnen gewählten Verantstaltung oder Gutschein statt. 
  2. Deutlich weniger als zehn Personen verarbeitet die Reservierungen, Buchungen und den Erwerb von Gutscheine, die über den Inhalt dieser Webseite erfolgen können. Eine Kundenkartei, ob digital oder manuell, wird vom Veranstalter nicht geführt. Ausserdem wurde noch nie, und in Zukunft wird auch keine Newsletter oder Mitgliedschaft angeboten. 
  3.  Jeder, der über diese Webseite, eine Reservierung, Buchung oder ein Gutschein tatsächlich erwirbt, erhält umgehend die erfassten Daten zur Kontrolle als digitale Aushändigung. Diese freiwillig überlassenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck genutzt, für den sie überlassen wurden. Diese Daten werden nicht länger behalten als für die Veranstaltung und gemäß weiteren gesetzlich verpflichtenden Vorschriften wie steuerlichen Vorschriften erforderlich. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt seitens des Veranstalters nur, wenn begründete Anhaltspunkte, die ihn hierzu aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder von Gesetzes wegen verpflichten.
  4. Weitere, ergänzende Angaben zu Datenschutzfragen finden Sie in unserem Impressum.

§ 12 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges

  1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Veranstalter-Geschäftssitz
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
  3. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist Kaufmann oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksam werden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Firmensitz des Veranstalters.
  4. Eine Buchung auf dieser Webseite kann nur in deutscher Sprache vorgenommen werden.
  5. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Chili & Chill, die 1. münchner Grillschule
Ihn. Erwin Bauer
Hamannstr. 9
81739 München

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